Meldeschein
die Gemeinde Kressbronn erhebt laut §§29 und 30 des Bundesmeldegesetzes die für Ihren Aufenthalt relevaten Daten.
Wenn Sie uns die benötigten Angaben bereits vor Ihrer Anreise übermitteln möchten, können wir für Sie Ihre Gästekarten ausstellen und Ihren Meldeschein für den Aufenthalt vorbereiten.
Hierzu können Sie das zum Download angebotene Formular verwenden und uns dieses per mail oder als Ausdruck per Post zukommen lassen. Sie können die Daten aber auch direkt in einem Online-Formular eintragen.